Zum Inhalt springen
Immo-Entscheid

Welche Förderung bekomme ich?

Die Bundesförderung hat drei Wege, und welcher für Sie greift, entscheidet sich an wenigen Fragen. Der Check führt Sie durch genau diese Fragen – inklusive der Deckel, an denen die meisten Überschlagsrechnungen scheitern.

Ihr Vorhaben

Zuschuss der KfW, eigener Fördertopf mit eigenem Deckel.

Die Kostendeckel sind nach Wohneinheiten gestaffelt und sinken ab der zweiten.

Ihr Haushalt

Seit der BEG-Reform vom Juli 2026 hängen Einkommensbonus und Obergrenze am zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen.

Steht im Einkommensteuerbescheid, nicht das Bruttoeinkommen.

Familienzuschlag: Das anzusetzende Einkommen sinkt einmalig um 10.000 €. Für Sie werden 60.000 € angesetzt.

Boni prüfen

30 % Grundförderung bekommt jeder. Ihr Einkommensbonus liegt bei 0 %, die Obergrenze bei 70 %.

Austausch einer Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung, oder einer über 20 Jahre alten Gas- bzw. Biomasseheizung. Selbstnutzung vorausgesetzt. Aktuell +16 %.

KfW 458 – HeizungsförderungZuschuss

Ihr voraussichtlicher Zuschuss

12.880 €

Fördersatz
46 %
Anrechenbare Kosten
28.000 €

vollständig anrechenbar

Ihr Eigenanteil
15.120 €

So gehen Sie vor

  1. 1

    Energieberatung beauftragen

    Für die meisten Programme ist eine Fachplanung und Baubegleitung durch einen zugelassenen Energie-Effizienz-Experten Pflicht. Sie wird mit 50 Prozent bezuschusst.

  2. 2

    Angebote einholen

    Mindestens drei Angebote von Fachbetrieben. Die Kostenaufstellung brauchen Sie für den Antrag.

  3. 3

    Antrag stellen und Bewilligung abwarten

    Heizungsförderung über das KfW-Portal, Einzelmaßnahmen über das BAFA. Erst nach der Zusage beauftragen.

  4. 4

    Umsetzen und Nachweis führen

    Nach Abschluss reichen Sie die Rechnungen und die Bestätigung nach Durchführung ein. Dann wird ausgezahlt.

Stand: 2026-07 (geprüft am 2026-09-07). Ohne Gewähr. Verbindlich sind allein die Programmbedingungen zum Zeitpunkt Ihrer Antragstellung: BAFA, KfW, KfW. Landes- und Kommunalprogramme sind hier nicht abgebildet und können erheblich sein.

Energieberatung und Angebote

Ohne zugelassenen Energie-Effizienz-Experten gibt es für die meisten Programme keine Förderung. Über die folgenden Anbieter erhalten Sie Angebote von Fachbetrieben aus Ihrer Region.

Häufige Fragen

Welche Förderung bekomme ich für eine neue Heizung?
Seit der BEG-Reform vom Juli 2026 gilt: 30 Prozent Grundförderung für alle, dazu 16 Prozent Klimageschwindigkeitsbonus beim Austausch einer alten fossilen Heizung und ein dreistufiger Einkommensbonus von 40, 30 oder 10 Prozent bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000, 40.000 beziehungsweise 50.000 Euro. Die Obergrenze liegt bei 70 Prozent, für Haushalte mit einem anzusetzenden Einkommen bis 30.000 Euro bei 80 Prozent. Förderfähig sind 28.000 Euro für die erste Wohneinheit. Der frühere Effizienzbonus von 5 Prozent ist entfallen.
Kann ich Einzelmaßnahmen und Effizienzhaus-Förderung kombinieren?
Nicht für dieselbe Maßnahme. Sie entscheiden sich entweder für die Einzelmaßnahmen-Förderung des BAFA oder für den Effizienzhaus-Kredit der KfW. Eine Kombination unterschiedlicher Maßnahmen in verschiedenen Jahren ist möglich, sollte aber mit der Energieberatung geplant werden.
Was ist der Unterschied zwischen Zuschuss und Tilgungszuschuss?
Ein Zuschuss wird nach Abschluss der Maßnahme direkt ausgezahlt. Ein Tilgungszuschuss reduziert die Restschuld eines KfW-Kredits: Sie nehmen den Kredit auf und ein Teil davon wird Ihnen erlassen. Wirtschaftlich ähnlich, aber der Tilgungszuschuss setzt voraus, dass Sie überhaupt einen Kredit aufnehmen.
Warum bringt mir der letzte Bonus manchmal nichts?
Weil eine Obergrenze gilt. Grundförderung plus Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus ergeben bei einem niedrigen Einkommen rechnerisch 86 Prozent, ausgezahlt werden aber höchstens 80 Prozent — und oberhalb von 30.000 Euro anzusetzendem Einkommen nur 70 Prozent. Der Rechner weist den gekappten Anteil aus, damit Sie kein Vorhaben wegen eines wirkungslosen Bonus umplanen.
Wann muss ich den Antrag stellen?
Vor der Auftragsvergabe. Das ist die häufigste und teuerste Fehlerquelle: Wer erst den Handwerker beauftragt und dann den Antrag stellt, verliert die Förderung vollständig. Üblich ist ein Liefer- und Leistungsvertrag mit aufschiebender Bedingung, der erst mit der Förderzusage wirksam wird.

Fördersätze Stand 2026-07. Alle Angaben ohne Gewähr. Förderbedingungen ändern sich häufig und teils unterjährig – prüfen Sie vor der Antragstellung immer die aktuellen Programmbedingungen von BAFA und KfW.

Transparenzhinweis: Diese Seite enthaelt Partnerlinks. Kommt darueber ein Vertrag zustande, erhalten wir eine Provision. Fuer Sie aendert sich der Preis nicht. Unsere Bewertungen entstehen unabhaengig davon.